Zum wasserdurchlässigen Verfugen von schmalen Fugen von leicht bis stark belasteten Flächen.
Zum wasserdurchlässigen Verfugen.
Zur Verfugung von Alt- oder Neupflaster im Außenbereich.
Für Natursteine, Betonsteine, Klinker und Keramikbeläge.
Geeignet für Nutzungskategorie N1 bis N3 nach ZTV-Wegebau.
N1: Begehbare, nicht mit Kfz befahrbare Flächenbefestigungen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z. B. Terrassen, Gartenwege, Wege im Hausgartenbereich, Sitzplätze in Parkanlagen)
N2: Befahrbare Flächenbefestigungen für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z. B. Garagenzufahrten, PKW-Stellplätze)
N3: Befahrbare Flächenbefestigungen wie Belastung 2, jedoch mit gelegentlichen Befahrungen mit Fahrzeugen bis 20 t zulässiges Gesamtgewicht mit Radlasten ≤ 5 t außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z. B. Pflege-, Instandhaltungs- und Rettungswege sowie Feuerwehr-, Garagen- und Gebäudezufahrten).
Für Fugenbreiten ab 3 mm.
Für außen